Das Sponsoring ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Hierzu erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung. Bei den Gewinnen handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung und es kann keine Spendenquittung ausgestellt werden. Nur bei Sponsoring besteht der Anspruch auf das Firmenlogo im Türchen.
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